Privates Verkaufen

Privates oder gewerbliches Mitgliedskonto – eBay schafft klare Verhältnisse

Verkäufer bei eBay klar als Privatpersonen oder Gewerbetreibende erkennbar

Dreilinden/Berlin, 4. Oktober 2005 – Ab sofort bietet eBay (www.ebay.de) seinen Nutzern die Möglichkeit zur Kennzeichnung als gewerbliches oder privates Mitglied. Damit ist zukünftig die gezielte Suche nach einer der beiden Arten von Anbietern möglich. Mit der neuen Suchfunktion bietet eBay Käufern wie Verkäufern mehr Transparenz und Sicherheit.

Dazu Patrick Boos, Senior Director Category und Seller Management bei eBay in Deutschland: „Mit diesem Schritt entsprechen wir dem Wunsch unserer Mitglieder nach mehr Transparenz auf unserem Online-Marktplatz. Wer den besonderen Service eines gewerblichen Verkäufers sucht, kann diesen bei eBay jetzt genauso einfach finden, wie das klassische Angebot privater Anbieter.“

Käufer profitieren durch mehr Rechtssicherheit in punkto Widerrufs- und Rückgaberecht sowie Gewährleistung bei gewerblichen Händlern, Verkäufer wiederum durch transparenten und fairen Wettbewerb.

Mitglieder müssen sich entscheiden
Innerhalb der kommenden Monate sollen alle Mitglieder, die bei eBay als Verkäufer auftreten, eine Selbsteinordnung in eine der beiden Verkäuferkategorien vornehmen. Jedes Mitglied kann dies mit einem Klick in „Mein eBay“ vornehmen. Der Status wird unter „Angaben zum Verkäufer“ angezeigt.

Alle Nutzer, die sich neu bei eBay anmelden, entscheiden bei der Anmeldung, ob sie als privates oder gewerbliches Mitglied handeln. Mitglieder, die bereits eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bei eBay hinterlegt haben, erhalten automatisch den Status eines gewerblichen Mitglieds. Am PowerSeller- und am Verkaufsagenten-Programm können ab November nur noch Verkäufer teilnehmen, die sich bis dahin als gewerbliches Mitglied eingeordnet haben.

Unterstützung und Services durch eBay
Gewerbliche Verkäufer können in Zukunft alle erforderlichen Angaben, wie Widerrufs- oder Rückgabebelehrung, Angaben zu ihrer Person wie ladefähige Anschrift und gegebenenfalls ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen bequem in „Mein eBay“ hinterlegen. Diese Angaben können dann mit einem Klick allen zukünftigen Artikelbeschreibungen hinzugefügt werden.

Verkäufer, die unsicher sind, ob ihr Handel bei eBay bereits als gewerblich einzuordnen ist, werden von eBay mit Informationen unterstützt: www.ebay.de/verkaeufertyp. Allerdings darf eBay keine Rechtsberatung geben und empfiehlt seinen Mitgliedern, sich bezüglich dieser Fragen von einem Fachmann - wie zum Beispiel einem Rechtsanwalt, einem Steuerberater oder einer anderen Rechtsberatungsstelle - beraten zu lassen.